Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

AGB Tierbetreuung Franziska Vetter 

Bünzen, Stand Juli 2025
 

 

Allgemeines 

Tierbetreuung Franziska Vetter (nachstehend fravet genannt) verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und ihnen die Betreuung so angenehm wie möglich zu gestalten. 
Mit dem erteilten Auftrag für die Tierbetreuung erklärt sich der Tierbesitzer mit den AGBs einverstanden. 

 

Datenschutz 

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei der fravet aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In Notfällen dürfen ggf. Daten an den Tierarzt weitergegeben werden. 

 

Geltung 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Verträge sowie Dienstleistungen zwischen dem Tierhalter und der fravet wirksam. 

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB’s. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort von fravet.  Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht. 

 

Versicherung 

Bei Sachschäden bei der Haustierbetreuung beim Halter zu Hause greift die Haftpflichtversicherung des Haustiereingentümers. fravet verfügt über eine Versicherung. Sie übernimmt keine Haftung für das Erkranken oder Verunfallen der ihr anvertrauten Tiere, für Schäden infolge Krankheit oder Bissverletzungen oder den Verlust (Tod eines Haustieres infolge Krankheit oder Unfalles). 

 

Haftung 

Sollte trotz sorgfältiger Betreuung und Einhaltung aller Sicherheitsmassnahmen und Einhaltung der Anweisungen des Haustierhalters, dem Haustier etwas zustossen, ist fravet verpflichtet, den Tierhalter sofort zu informieren und wenn nötig, Ihren Tierarzt aufzusuchen. In Notfällen wird der, den nächstgelegenen Tierarzt konsultiert. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Eigentümers. fravet haftet ausschliesslich für allfälliges vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Eine weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. 

 

Ausstattung 

Für die Betreuung des Haustieres bei Ihnen zu Hause: Ausreichend Futter, Katzenstreu, Spielzeuge und/oder Bürsten und Kämme, werden vom Tiereigentümer zur Verfügung gestellt. Sollte ein Haustier auf Medikamente angewiesen sein müssen diese ausreichend und auch auf Reserve vorhanden sein. Zusätzlich müssen Reinigungsutensilien (Staubsauger oder Besen sowie Reinigungsmittel sowie ein gebührenpflichtiger Abfallsack der jeweiligen Gemeine) vorhanden sein. 

 

Reservation der Betreuung 

Die Betreuungskapazität  von fravet ist beschränkt. Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 

 

 

Vollmacht 

fravet wird vom Tierhalter bevollmächtigt, die anvertrauten  Haustier/e im Auftrag des Tierhalters beim Tierarzt vorzustellen, untersuchen zu lassen, erforderliche Behandlungen durchführen zu lassen und ggf. Medikamente auszuhändigen oder zu erwerben. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung, Kosten für Medikamente sowie die Fahrtkosten trägt der Tierhalter. (Fahrt/Besuch zum Tierarzt - Aufwand Fr. 25.- pro Stunde & CHF. 0.70 pro Kilometer) 

 

Sollte dem Haustier etwas zustossen (Unfall, Krankheit, Gebrechen usw.) und es ist kein Ansprechpartner zu erreichen, liegt es im Ermessen der Betreuerin und dem Tierarzt, Entscheidungen zu treffen. Die anfallenden Tierarztkosten, werden von dem Tierhalter vollumfänglich übernommen. 

 

Haustiere mit Diabetes und Haustiere, welche Medikamente benötigen: fravet wird bevollmächtigt, dem Haustier nach Anweisung des Tierhalters, Insulin zu spritzen oder Medikamente zu verabreichen. Bei einer Erstbetreuung übernehme ich keine Tiere mit gesundheitlichen Problemen. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf die Tierspitex. 

 

Verhalten 

Sollte aufgrund fehlender wichtiger Informationen bezüglich des Gesundheitszustandes der anvertrauten Tiere ein Vorfall provoziert werden, ist fravet für jegliche Haftung nicht haftbar. 

 

Stornierungen von Betreuungen für Tiere bei Ihnen zu Hause 

Annulationen von gebuchten Terminen für Haustierbetreuungen bei Ihnen zu Hause müssen mindestens 5 Arbeitstage im Voraus erfolgen. Als Stornierung gelten Whatsapp Schriftnachrichten, SMS oder E-Mail. 

Bei nicht fristgerechter Stornierung ist die Hälfte des gebuchten Auftrags zu bezahlen. Sollte es fravet nicht möglich sein die vereinbarte Betreuung des Haustieres nicht einzuhalten, wird der Haustiereigentümer mindestens 48h vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder Unfall ist fravet leider gezwungen den Termin kurzfristig zu stornieren. In beiden Fällen muss der Haustiereigentümer selbst Ersatz für die Betreuung seines Haustiers zu organisieren. Von fravet stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt, sie haftet aber auch nicht für allfällige entstandene zusätzliche Betreuungskosten. 

 

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Preise und Zahlung 

Die Preise sind der Homepage fravet.ch zu entnehmen. Preisanpassungen werden auf fravet.ch oder bei bestehenden Kunden schriftlich per Whatsapp oder SMS bekannt gegeben. 

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Bei der Betreuung des Haustieres bei Ihnen zu Hause ist bei der Erstbuchung vorab in Bar oder per TWINT zu bezahlen. Ab der zweiten Beauftragung ist das Honorar für die Tierbetreuung am letzten Tag des Auftrages fällig 

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Betriebsferien  

Betriebsferien werden auf fravet.ch publiziert. Oder bei bestehenden Kunden schriftlich per Whatsapp oder SMS bekannt gegeben.